1. Das befahren der Gewässer mit Fahrzeugen jeder Art ist nicht gestattet.
2. Angler, die mit einer Tauschkarte an einem Gewässer eines befreundeten Vereins angeln, sind verpflichtet sich die jeweilige Gewässerordnung durchzulesen. Es gibt immer wieder Beschwerden über Angler, die sich nicht daranhalten und dann noch ausfallend werden.
3. Futterbootbesitzer möchten sich bei Sebastian Werner Abel wegen einer eventuellen Regelung bitte melden, um ein für und wider zu erstellen.
Martin Gretemeier
1. Vorsitzender